Münzen aus denen grüne Pflanzen wachsen

Weiterbildung finanzieren – wie geht das?

Sie wollen sich neben dem Job weiterbilden und Ihre berufliche Qualifikation durch Zertifikate schärfen? Mit Fortbildungen an der Carl Remigius Medical School ist dies im Bereich Notfallmedizin möglich! Erfahren Sie hier mehr über die Finanzierungsmöglichkeiten dieser Fortbildungen.

In diesen Lehrgängen wird besonders praxisnah das notwendige Wissen vermittelt, um Sie beispielsweise für den Einsatz in Krisensituationen vorzubereiten. Je nach Fortbildung fallen daher Kosten für Ausstattung, Verpflegung, Durchführung und Übernachtungen an. Die Preise der Weitebildungen variieren daher je nach Aufwand und Dauer.

Warum kosten die Fortbildungen Geld?

Die Fortbildungen an der Carl Remigius Medical School werden vom Fachbereich Notfallmedizin durchgeführt. Als private Einrichtung sind unsere Lehrgänge staatlich anerkannt, werden jedoch nicht staatlich refinanziert. Gebühren fallen für die Durchführung an, um diese möglichst praxisnah gestalten zu können. Es werden echte Gefahren- und Krisensituationen nachgestellt, die Ihre Resilienz schärfen und Ihre Fähigkeiten auf die Probe stellen. Mit eigenem Rettungswagen und einem Team an ausgebildeten Fachkräften im Bereich Notfallmedizin verzahnen wir die Theorie eng mit der Praxis. In den Gebühren für die Fortbildung sind auch medizinische Tests wie eine Leistungsergometrie enthalten.

Wie kann ich eine Weiterbildung finanzieren?

Je nach Fortbildung, kann es sinnvoll sein, sich über Finanzierungsmöglichkeiten Gedanken zu machen. Vor allem, wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem unserer Kurse teilnehmen und ein Zertifikat erwerben, müssen Sie die Weiterbildung nicht zwangsläufig aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Teilnahme an einem unserer Kurse qualifizieren Sie sich im Bereich Notfallmedizin entscheidend weiter. Sprechen Sie daher im Vorfeld gerne mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Sie in dem Weiterbildungsvorhaben unterstützt. Eine Unterstützung kann beispielsweise ein Bildungsurlaub oder ein finanzieller Zuschuss sein.

Vom Aufstiegs-BAföG bis zur Steuererklärung

Neben der klassischen Arbeitgeber-Finanzierung können die Kosten für eine Weiterbildung auch anders gestemmt werden. Der Bund und die Länder selbst stellen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Hierzu gehört beispielsweise das sogenannte Aufstiegs-BAföG, aber auch Weiterbildungsstipendien werden regelmäßig vergeben.

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unterstützt Arbeitnehmer:innen, Selbstständige aber auch Berufsrückkehrer:innen. Wichtig ist hierbei, dass Sie einen Fortbildungsabschluss anstreben. Erfragen Sie am besten selbst bei den für Ihre Stadt oder Ihren Landkreis zuständigen Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, ob Sie Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben und mit welcher Förderung Sie rechnen können.

Einige Bundesländer bieten Weiterbildungsstipendien an, die beispielsweise Bildungsscheck, Bildungsbonus oder Qualifizierungsscheck heißen. Jedes Land hat eigene Bedingungen für eine Förderung. So muss in Hessen die Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsanbieter stattfinden und die Antragssteller:innen müssen mindestens 27 Jahre alt sein. In Hamburg kann der Weiterbildungsbonus nur für berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen genutzt werden – also nicht, wenn aus rein privatem Interesse eine Fortbildung angestrebt wird. Wichtig für diese Förderungen der Länder ist, dass Sie nur die Förderung des Bundeslandes beantragen können, in dem Sie leben oder arbeiten. Lassen Sie sich am besten direkt von den jeweiligen Ansprechpartner:innen beraten.

Wenn Sie die Weiterbildungskosten komplett selbst tragen (müssen), können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Es können beispielsweise die Teilnahmegebühren angegeben werden oder auch die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bedenken Sie, dass Sie die Unterlagen hierfür dem Finanzamt vorlegen müssen. Fragen Sie im Zweifel bei Finanzberater:innen einmal nach, ob und inwieweit Sie die Fortbildungskosten von der Steuer absetzen können. Entscheidend hierbei ist auch, ob Sie selbstständig oder angestellt sind, denn das bedingt, ob die Ausgaben für eine Fortbildung Betriebs- oder Bildungskosten sind und in welcher Anlage Sie diese eintragen müssen.

Bei jeder Finanzierungsmöglichkeit für Weiterbildungen ist es ratsam, sich zuvor vom jeweiligen Anbieter beraten zu lassen, da die Förderung unter Umständen von Ihrem Erwerbsstatus und Ihrer Vorbildung abhängt.

Eine Übersicht über die Fortbildungen an der Carl Remigius Medical School sowie über die Preise dafür finden Sie hier: